Rechtssatz RS0004054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004054
Geschäftszahl
3Ob265/75; 3Ob256/98p
Entscheidungsdatum
16.12.1998
Rechtssatz
Wird im Rahmen einer Exekution auf "andere Vermögensrechte" (§§ 331 ff EO) der Verwertungsantrag mit dem beim Titelgericht gestellten Exekutionsantrag verbunden, so hat das Bewilligungsgericht, das nicht auch als Exekutionsgericht zuständig ist, die Entscheidung über den Verwertungsantrag dem Exekutionsgericht "vorzubehalten".Wird im Rahmen einer Exekution auf "andere Vermögensrechte" (Paragraphen 331, ff EO) der Verwertungsantrag mit dem beim Titelgericht gestellten Exekutionsantrag verbunden, so hat das Bewilligungsgericht, das nicht auch als Exekutionsgericht zuständig ist, die Entscheidung über den Verwertungsantrag dem Exekutionsgericht "vorzubehalten".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004054
Dokumentnummer
JJR_19751216_OGH0002_0030OB00265_7500000_001