Rechtssatz RS0004181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004181
Entscheidungsdatum
22.09.1954
Rechtssatz
Kein Anspruch des betreibenden Gläubigers, der das dem Verpflichteten gegen die AVA Automobil und Warenkreditverkehrsanstalt zustehenden Recht auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einem PKW gepfändet hat, auf das aus dem von der AVA durchgeführten Verkauf des PKW (wegen eingetretenen Terminverlustes) verbleibende zu Gericht erlegte Guthaben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004181
Dokumentnummer
JJR_19540922_OGH0002_0030OB00597_5400000_001