Rechtssatz RS0004434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004434
Entscheidungsdatum
08.12.1948
Rechtssatz
Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach §§ 354 und 355 EO nicht geführt werden.Gegen den zu unvertretbaren Handlungen und Unterlassungen durch seinen Abwesenheitskurator Verpflichteten kann während seiner Abwesenheit bei Zuwiderhandeln seines Kurators eine Exekution nach Paragraphen 354 und 355 EO nicht geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0004434
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013
Dokumentnummer
JJR_19481208_OGH0002_0030OB00427_4800000_001