Rechtssatz RS0004544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004544
Entscheidungsdatum
05.03.1974
Rechtssatz
Untersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des § 488 ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.Untersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des Paragraph 488, ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0004544
Dokumentnummer
JJR_19740305_OGH0002_0030OB00018_7400000_001