Rechtssatz RS0004697
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004697
Entscheidungsdatum
13.06.1978
Rechtssatz
Ein aus vertragswidrigen Handlungen abgeleitetes Begehren nach Zahlung eines Schadenersatzbetrages und ein solches nach Zahlung des "Interesses" für ein (zunächst begehrtes) Verbot dieser Handlungen sind nicht verschiedene Ansprüche iSd § 233 ZPO.Ein aus vertragswidrigen Handlungen abgeleitetes Begehren nach Zahlung eines Schadenersatzbetrages und ein solches nach Zahlung des "Interesses" für ein (zunächst begehrtes) Verbot dieser Handlungen sind nicht verschiedene Ansprüche iSd Paragraph 233, ZPO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004697
Dokumentnummer
JJR_19780613_OGH0002_0040OB00527_7800000_001