Rechtssatz RS0004836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004836
Entscheidungsdatum
20.02.1980
Rechtssatz
Voraussetzung für die Bestellung einer Sicherheit ist ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel. Ein derartiger Antrag, über den das Exekutionsgericht zu entscheiden hat, kann mit dem Exekutionsgesuch nach § 355 Abs 1 EO verbunden werden. Er kann aber auch abgesondert nach Bewilligung der Exekution oder zugleich mit einem Strafvollzugsantrag gestellt werden.Voraussetzung für die Bestellung einer Sicherheit ist ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel. Ein derartiger Antrag, über den das Exekutionsgericht zu entscheiden hat, kann mit dem Exekutionsgesuch nach Paragraph 355, Absatz eins, EO verbunden werden. Er kann aber auch abgesondert nach Bewilligung der Exekution oder zugleich mit einem Strafvollzugsantrag gestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004836
Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0030OB00061_7900000_001