Rechtssatz RS0005035
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005035
Entscheidungsdatum
09.09.1970
Rechtssatz
Zur Sicherung eines auf § 8 MG gestützten Anspruches kann zwar eine EV bewilligt werden, doch dürfen der gefährdeten Partei durch die Provisorialmaßnahmen nicht Rechte eingeräumt werden, die ihr bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden können (hier: Die Ermächtigung der Mieter, Erhaltungsarbeiten selbst durchzuführen).Zur Sicherung eines auf Paragraph 8, MG gestützten Anspruches kann zwar eine EV bewilligt werden, doch dürfen der gefährdeten Partei durch die Provisorialmaßnahmen nicht Rechte eingeräumt werden, die ihr bei Obsiegen in dem über ihren Anspruch durchgeführten Verfahren nicht zuerkannt werden können (hier: Die Ermächtigung der Mieter, Erhaltungsarbeiten selbst durchzuführen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005035
Dokumentnummer
JJR_19700909_OGH0002_0050OB00196_7000000_003