Rechtssatz RS0005061
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005061
Geschäftszahl
5Ob731/79; 1Ob741/82
Entscheidungsdatum
03.11.1982
Rechtssatz
Aus der Zulassung einer EV gem § 382 Z 6 EO zur Sicherung des Anspruches auf die Benützung einer bestimmten Wohnung kann kein dinglicher Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Verbücherung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes sowie einer Dienstbarkeit an der Wohnung entnommen werden.Aus der Zulassung einer EV gem Paragraph 382, Ziffer 6, EO zur Sicherung des Anspruches auf die Benützung einer bestimmten Wohnung kann kein dinglicher Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Verbücherung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes sowie einer Dienstbarkeit an der Wohnung entnommen werden.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 731/79
Entscheidungstext OGH 13.11.1979 5 Ob 731/79
Veröff: EFSlg 32862
- 1 Ob 741/82
Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 741/82
nur: Kein dinglicher Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Verbücherung einer Dienstbarkeit an der Wohnung. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005061
Dokumentnummer
JJR_19791113_OGH0002_0050OB00731_7900000_001