Rechtssatz RS0005151
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005151
Entscheidungsdatum
23.11.1982
Rechtssatz
Die Verwirklichung des Anspruches auf Zuhaltung eines Realteilungsvertrages wird nicht dadurch gefährdet, daß der Gegner diesen Anspruch bestreitet und ankündigt, er werde eine Zivilteilungsklage einbringen. Auch droht hiedurch keine Gewalt oder unwiederbringlicher Schaden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005151
Dokumentnummer
JJR_19821123_OGH0002_0070OB00783_8200000_001