Rechtssatz RS0005154
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005154
Entscheidungsdatum
27.06.1973
Rechtssatz
Bestreitet der Antragsgegner die Gültigkeit eines Kaufvertrages und räumt er anderen Personen gleichartige, aber einander ausschließende Rechte ein, dann ist die Gefährdung des zu sichernden Anspruches auf Vertragszuhaltung ausreichend dargetan (vgl 5 Ob 99/64, 8 Ob 239/71).Bestreitet der Antragsgegner die Gültigkeit eines Kaufvertrages und räumt er anderen Personen gleichartige, aber einander ausschließende Rechte ein, dann ist die Gefährdung des zu sichernden Anspruches auf Vertragszuhaltung ausreichend dargetan vergleiche 5 Ob 99/64, 8 Ob 239/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005154
Dokumentnummer
JJR_19730627_OGH0002_0050OB00115_7300000_001