Rechtssatz RS0005226
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005226
Entscheidungsdatum
14.10.1976
Rechtssatz
Durch die beabsichtigte Einbringung von Betrieben einer OHG in eine AG erscheint der Anspruch auf Unterlassung von Verfügungen, die die Befriedigung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen Gesellschafters vereiteln oder erschweren könnten, nicht gefährdet. (Für die Bewertung von Kapitalgesellschaften gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsfaktoren und Rechengrößen wie für die Bewertung von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften und der Wert des Vermögens einer AG drückt sich wohl im Wert ihrer Aktien aus).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005226
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013
Dokumentnummer
JJR_19761014_OGH0002_0020OB00534_7600000_001