Rechtssatz RS0005278
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005278
Entscheidungsdatum
14.09.1982
Rechtssatz
Geht die beantragte EV über die unbedingt notwendigen Eingriffe hinaus, und fehlt ein konkretes und bescheinigtes Vorbringen, aus dem sich entnehmen läßt, welche Maßnahmen zur Sicherung des gefährdeten Anspruchs unbedingt notwendig sind, so ist es untunlich, von Amts wegen entsprechend eingeschränkte Gebote bzw Verbote an den Gener zu richten; der Antrag ist vielmehr zur Gänze abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005278
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013
Dokumentnummer
JJR_19820914_OGH0002_0050OB00037_8200000_001