Rechtssatz RS0005332
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005332
Entscheidungsdatum
14.09.1965
Rechtssatz
Wenn der Vermieter den Mieter oder andere Personen, denen der Mieter den Zugang zur Mietwohnung gestattet, am Zutritt zur Wohnung durch Anbringung eines Vorhängeschlosses hindert, kann der Mieter den Vermieter auf Entfernung des Vorhängeschlosses klagen und dieses Begehren im Wege einer einstweiligen Verfügung sofort durchsetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005332
Dokumentnummer
JJR_19650914_OGH0002_0080OB00233_6500000_001