Rechtssatz RS0005344
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005344
Geschäftszahl
8Ob200/70; 6Ob38/72
Entscheidungsdatum
24.02.1972
Rechtssatz
Die Verweisung aus der Ehewohnung oder das Verbot, die eheliche Wohnung zu betreten, erfordern eine besonders schwere Eheverfehlung, da sie gegenüber der Gestattung des Verlassens dieser Wohnung als härtere Maßnahmen anzusehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005344
Dokumentnummer
JJR_19700922_OGH0002_0080OB00200_7000000_001