Rechtssatz RS0005509
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005509
Entscheidungsdatum
29.11.1984
Rechtssatz
Ansprüche auf Herausgabe von bei der Österreichischen Postsparkasse zu einer bestimmten Nummer im Depot liegenden Wertpapieren und als Haftkaution erlegten Sparbücher sind dem Sicherungsmittel nach § 379 Abs 3 Z 3 EO unterworfen.Ansprüche auf Herausgabe von bei der Österreichischen Postsparkasse zu einer bestimmten Nummer im Depot liegenden Wertpapieren und als Haftkaution erlegten Sparbücher sind dem Sicherungsmittel nach Paragraph 379, Absatz 3, Ziffer 3, EO unterworfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005509
Dokumentnummer
JJR_19841129_OGH0002_0060OB00687_8400000_001