Rechtssatz RS0005642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005642
Entscheidungsdatum
10.01.1991
Rechtssatz
Wird der gefährdeten Partei eine Sicherheitsleistung auferlegt und nur dieser Teil, nicht aber die Fristsetzung für die Rechtfertigungsklage mit Rekurs bekämpft, so beginnt die Frist für die Rechtfertigungsklage mit der Zustellung der EV an die gefährdete Partei zu laufen. Der Rekurs schiebt diese Frist nicht auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0005642
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015
Dokumentnummer
JJR_19910110_OGH0002_0070OB00508_9100000_001