Rechtssatz RS0005659
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005659
Entscheidungsdatum
29.06.1982
Rechtssatz
Die zur Rechtfertigung der EV dienende Klage kann nach der Sachlage auch bloß auf Feststellung gerichtet sein, etwa wenn eine Leistungsklage nach § 25 WEG noch nicht erhoben werden kann.Die zur Rechtfertigung der EV dienende Klage kann nach der Sachlage auch bloß auf Feststellung gerichtet sein, etwa wenn eine Leistungsklage nach Paragraph 25, WEG noch nicht erhoben werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005659
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015
Dokumentnummer
JJR_19820629_OGH0002_0050OB00036_8200000_001