Rechtssatz RS0005660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005660
Geschäftszahl
3Ob207/54; 6Ob347/62
Entscheidungsdatum
16.01.1963
Rechtssatz
Wird der gefährdeten Partei - einer Kommanditgesellschaft - rechtskräftig der Auftrag erteilt, binnen einer Frist Klage nach § 140 HGB zu erheben, ist die einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn ein Teil der Gesellschafter einen Antrag auf Fällung eines Schiedsspruches, daß das Gesellschaftsverhältnis erloschen sei, einbringt.Wird der gefährdeten Partei - einer Kommanditgesellschaft - rechtskräftig der Auftrag erteilt, binnen einer Frist Klage nach Paragraph 140, HGB zu erheben, ist die einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn ein Teil der Gesellschafter einen Antrag auf Fällung eines Schiedsspruches, daß das Gesellschaftsverhältnis erloschen sei, einbringt.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 207/54
Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 207/54
SZ 27/81
- 6 Ob 347/62
Entscheidungstext OGH 16.01.1963 6 Ob 347/62
Beisatz: Einbringung einer Widerklage durch den Gegner ersetzt die in
der EV aufgetragene Klagsführung nicht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005660
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015
Dokumentnummer
JJR_19540324_OGH0002_0030OB00207_5400000_001