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Rechtssatz RS0005684

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0005684

Geschäftszahl

4Ob356/85

Entscheidungsdatum

10.09.1985

Rechtssatz

Wird ein Sicherungsantrag gestellt, der in einem anderen inhaltlich bereits enthalten ist, ist dieser Sicherungsantrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses zurückzuweisen; erläßt aber das (Rekurs-)Gericht demnach das Verbot, ist der Gegner der gefährdeten Partei hierdurch allein nicht beschwert, weil seine Rechtsstellung durch dieses Verbot nicht mehr beeinträchtigt werden kann, als dies durch das rechtskräftige umfassende Verbot bereits geschehen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 356/85
    Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 356/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005684

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00356_8500000_001