Rechtssatz RS0005756
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005756
Entscheidungsdatum
15.01.1985
Rechtssatz
Auch Regreßansprüche, welchen die Gegner der gefährdeten Partei bei Beachtung der sich später als ungerechtfertigt erweisenden EV ausgesetzt sein könnte, zählen zu den (möglichen) Vermögensnachteilen (Rechtsfrage iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO).Auch Regreßansprüche, welchen die Gegner der gefährdeten Partei bei Beachtung der sich später als ungerechtfertigt erweisenden EV ausgesetzt sein könnte, zählen zu den (möglichen) Vermögensnachteilen (Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005756
Dokumentnummer
JJR_19850115_OGH0002_0040OB00501_8500000_002