Rechtssatz RS0005924
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005924
Entscheidungsdatum
30.04.1985
Rechtssatz
Das Erstgericht hat den Antragstellern (hier: Wohnungseigentümer) zur Beibringung einer entsprechenden Vollmachtsurkunde und zur Anführung seiner Machtgeber anzuleiten, wenn er behauptet, nicht nur im eigenen Namen sondern auch namens anderer Wohnungseigentümer, die ihn bevollmächtigt hätten, einzuschreiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005924
Dokumentnummer
JJR_19850430_OGH0002_0050OB00029_8500000_001