Rechtssatz RS0005945
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005945
Entscheidungsdatum
09.10.1980
Rechtssatz
Durch die Zuerkennung eines einstweiligen Unterhaltes soll der Unterhaltsanspruch des gefährdeten Ehegatten möglichst schnell und ohne Rücksicht auf den Ausgang des Unterhaltsprozesses befriedigt werden. Er kann daher auch begehrt werden, wenn die gefährdete Partei den Unterhalt bereits eingeklagt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005945
Dokumentnummer
JJR_19801009_OGH0002_0070OB00673_8000000_001