Rechtssatz RS0006109
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006109
Entscheidungsdatum
07.05.1981
Rechtssatz
Der Anspruch auf angemessene Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen kann nicht mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO gesichert werden, wohl aber schon während aufrechter Ehe geltend gemacht werden.Der Anspruch auf angemessene Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen kann nicht mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382, Ziffer 8, Litera c, EO gesichert werden, wohl aber schon während aufrechter Ehe geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0006109
Dokumentnummer
JJR_19810507_OGH0002_0070OB00595_8100000_001