Rechtssatz RS0006673
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006673
Entscheidungsdatum
15.07.1999
Rechtssatz
Wird für ein gültig bestelltes Vorstandsmitglied einer Privatstiftung ein Sachwalter bestellt, so stellt dieser Umstand für die Abberufung durch das Firmenbuchgericht jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSd § 27 Abs 2 Z 2 PSG dar, wenn wie hier sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatstiftung ausdrücklich zum Inhalt der Sachwalterschaft gemacht wurden.Wird für ein gültig bestelltes Vorstandsmitglied einer Privatstiftung ein Sachwalter bestellt, so stellt dieser Umstand für die Abberufung durch das Firmenbuchgericht jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSd Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 2, PSG dar, wenn wie hier sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatstiftung ausdrücklich zum Inhalt der Sachwalterschaft gemacht wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0006673
Dokumentnummer
JJR_19990715_OGH0002_0060OB00074_99X0000_001