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Rechtssatz RS0007560

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0007560

Geschäftszahl

6Ob755/77

Entscheidungsdatum

20.10.1977

Norm

AußStrG §25

Rechtssatz

Effektiver ist die Angehörigkeit zu jenem Staat, mit dem die betreffende Person am engsten verbunden ist. Dafür ist nicht der Wohnsitz allein maßgebend, sondern die Gesamtheit der im einzelnen Fall gegebenen Lebensverhältnisse der betreffenden Person. Nur die Würdigung aller aus diesem Lebensverhältnissen sich ergebenden Anknüpfungen an den einen vom mehreren Staaten, denen sie angehört, ermöglicht es, die tatsächlich stärkste von allen Staatsangehörigkeiten zu ermitteln.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 755/77
    Entscheidungstext OGH 20.10.1977 6 Ob 755/77
    NZ 1978,204

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007560

Dokumentnummer

JJR_19771020_OGH0002_0060OB00755_7700000_001