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Rechtssatz RS0007704

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0007704

Geschäftszahl

6Ob109/71

Entscheidungsdatum

19.05.1971

Rechtssatz

Besteht schon im Verfahren über die Zuteilung der Klägerrolle zwischen den Erbansprechern Streit, ob die letztwillige oder die gesetzliche Erbfolge einzutreten habe, so erfordert allein das Interesse an der Konzentration des Verfahrens, daß auch die weiteren bekannten gesetzlichen Erben verständigt werden. Auch könnte sich, da das Urteil im Erbrechtsprozeß nur Rechtskraft zwischen den Parteien dieses Verfahrens wirkt (SZ 25/26), die Notwendigkeit eines weiteren Erbrechts- oder Erbschaftsstreites ergeben wenn ein gesetzlicher Erbe erst nachträglich von dem Erbanfall Kenntnis erlangt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 109/71
    Entscheidungstext OGH 19.05.1971 6 Ob 109/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0007704

Dokumentnummer

JJR_19710519_OGH0002_0060OB00109_7100000_001