Rechtssatz RS0007941
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007941
Entscheidungsdatum
14.09.1976
Rechtssatz
Die mangelnde Übereinstimmung der drei Testamentszeugen in der Frage ihrer gleichzeitigen Anwesenheit ist für die Einhaltung der äußeren Form des mündlichen Testamentes unerheblich. Die Übereinstimmung der Aussagen könnte auch durch andere Beweismittel als durch die Vernehmung der Testamentszeugen erwiesen werden, soweit es sich um die äußere Form handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007941
Dokumentnummer
JJR_19760914_OGH0002_0030OB00592_7600000_002