Rechtssatz RS0008015
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008015
Entscheidungsdatum
11.02.1998
Rechtssatz
Werden mehrere Widersprechende Erbserklärungen aufgrund verschiedener Testamente und eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben, so ist zuerst die Klägerrolle für den Rechtsstreit zwischen den aufgrund des Testamentes erklärten Erben zuzuweisen. Erst nach Abschluß dieses Erbrechtsstreites sind die Parteienrollen zwischen den im ersten Prozeß obsiegenden Testamentserben und den gesetzlichen Erben zu verteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008015
Dokumentnummer
JJR_19861023_OGH0002_0080OB00585_8600000_001