Rechtssatz RS0008669
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008669
Entscheidungsdatum
31.03.1993
Rechtssatz
Ein Zustellungsmangel ist auch dann saniert und damit die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses gegen den Zuschlag weggefallen, wenn der nicht verständigte Hypothekargläubiger einen mündlich bevollmächtigten Vertreter zur Versteigerungstagsatzung entsendet, dieser dort auch anwesend ist, sich aber nicht als Vertreter deklariert, wenn seine Zulassung nach § 38 ZPO zu erwarten gewesen wäre.Ein Zustellungsmangel ist auch dann saniert und damit die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses gegen den Zuschlag weggefallen, wenn der nicht verständigte Hypothekargläubiger einen mündlich bevollmächtigten Vertreter zur Versteigerungstagsatzung entsendet, dieser dort auch anwesend ist, sich aber nicht als Vertreter deklariert, wenn seine Zulassung nach Paragraph 38, ZPO zu erwarten gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008669
Dokumentnummer
JJR_19930331_OGH0002_0030OB00050_9300000_001