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Rechtssatz RS0008950

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0008950

Geschäftszahl

3Ob120/72

Entscheidungsdatum

09.01.1972

Rechtssatz

Als Kosten der Entbindung iS des Paragraph 167, ABGB sind, zumal diese Vorschrift wegen ihres Ausnahmecharakters nicht ausdehnend ausgelegt werden darf, nur Aufwendungen für die Mutter zu verstehen, die mit dem Geburtsvorgang selbst und mit allenfalls deraus entstandenen gesundheitlichen Komplikationen der Mutter unmittelbar zusammenhängen ( SZ 28/97 ua ). Dazu gehören jedoch nicht Ausgaben für das Kind. Diese werden gegebenenfalls von seinem Anspruch auf Unterhalt nach Paragraph 166, ABGB erfaßt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 120/72
    Entscheidungstext OGH 09.01.1972 3 Ob 120/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0008950

Dokumentnummer

JJR_19720109_OGH0002_0030OB00120_7200000_001