Rechtssatz RS0009154
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009154
Geschäftszahl
5Ob129/71 (5Ob130/71)
Entscheidungsdatum
09.06.1971
Rechtssatz
Parteifähigkeit des rk Servitenordens. Ordensniederlassungen sind nach kanonischem Recht juristische Personen und genießen daher auch gem Art II des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich für den staatlichen Bereich Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit.Parteifähigkeit des rk Servitenordens. Ordensniederlassungen sind nach kanonischem Recht juristische Personen und genießen daher auch gem Artikel römisch zwei, des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich für den staatlichen Bereich Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0009154
Dokumentnummer
JJR_19710609_OGH0002_0050OB00129_7100000_001