Rechtssatz RS0009261
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009261
Entscheidungsdatum
19.03.1974
Rechtssatz
Bei einem im Ausland mit ausländischem Käufer abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag gilt im Zweifel das Recht des Ortes, an dem die Sache zu leisten, mithin das Grundstück zu übergeben ist.
Dies gilt jedenfall für alle mit dem Vertrag und einem Rücktritt vom Vertrag eingeräumten dinglichen Rechtspositionen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009261
Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0040OB00097_7300000_001