Rechtssatz RS0009270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009270
Geschäftszahl
6Ob30/73; 5Ob510/81
Entscheidungsdatum
20.10.1981
Rechtssatz
§ 36 erster Halbsatz ABGB sieht zwingend die Anwendung inländischen Rechts unabhängig von einem allenfalls anderen Vertragswillen vor, weil ein solcher außerhalb der kollisionsrechtlichen Privatautonomie liegt.Paragraph 36, erster Halbsatz ABGB sieht zwingend die Anwendung inländischen Rechts unabhängig von einem allenfalls anderen Vertragswillen vor, weil ein solcher außerhalb der kollisionsrechtlichen Privatautonomie liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0009270
Dokumentnummer
JJR_19731025_OGH0002_0060OB00030_7300000_001