Rechtssatz RS0009695
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009695
Geschäftszahl
2Ob202/83 (2Ob203/83)
Entscheidungsdatum
29.02.1984
Rechtssatz
Die Begriffe "nach ihren Kräften" und "gemäß der Gestaltung ihrer Lebensgemeinschaft" in § 94 Abs 1 ABGB geben die Rechtsgrundlage für eine gerechte und zweckmäßige Aufteilung und Gestaltung der Beiträge der Ehegatten im Einzelfall.Die Begriffe "nach ihren Kräften" und "gemäß der Gestaltung ihrer Lebensgemeinschaft" in Paragraph 94, Absatz eins, ABGB geben die Rechtsgrundlage für eine gerechte und zweckmäßige Aufteilung und Gestaltung der Beiträge der Ehegatten im Einzelfall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0009695
Dokumentnummer
JJR_19840229_OGH0002_0020OB00202_8300000_001