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Rechtssatz RS0009702

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0009702

Geschäftszahl

6Ob105/72

Entscheidungsdatum

22.06.1972

Rechtssatz

Das StaatsbürgerschaftsG 1965 hat ganz allgemein den Grundsatz verfolgt, den Gedanken der Familieneinheit gegenüber dem älteren Recht zu stärken, soweit es sich um die Bestimmungen der Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Kinder handelt. Wenngleich dies zunächst nur für das öffentliche Recht gilt und dem Entscheidungsgegenstand der Verwaltungsbehörden zuzurechnen ist, so verdient dieser Gesichtspunkt doch auch bei Beurteilung des privatrechtlichen Grundes des wichtigen Grundes iS des Paragraph 19, Absatz 3, StbG 1965 Beachtung. (Vorliegenfalls wurde die vom ehelichen Vater griechischer Staatsbürger - verweigerte Zustimmung zur Stellung eines Antrages auf Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf ein in Pflege und Erziehung der geschiedenen Kindesmutter befindliches Kind durch Gerichtsbeschluß ersetzt, da die Kindesmutter und das zweite eheliche minderjährige Kind offenbar die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen werden und dadurch die Familieneinheit verlorenginge).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 105/72
    Entscheidungstext OGH 22.06.1972 6 Ob 105/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0009702

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020

Dokumentnummer

JJR_19720622_OGH0002_0060OB00105_7200000_001