Rechtssatz RS0010470
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010470
Geschäftszahl
3Ob182/76; 3Ob64/80
Entscheidungsdatum
30.07.1980
Rechtssatz
Der Treuhandvertrag kann ein selbständiger Vertrag oder eine Nebenabrede zu einem anderen Vertrag sein. Beim Erwerb des Treugutes von einem Dritten wird dem zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder geschlossenen Vertrag in der Regel ein Bevollmächtigungsvertrag oder ein Auftrag zu Grunde liegen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 182/76
Entscheidungstext OGH 08.03.1977 3 Ob 182/76
- 3 Ob 64/80
Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 64/80
nur: Beim Erwerb des Treugutes von einem Dritten wird dem zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder geschlossenen Vertrag in der Regel ein Bevollmächtigungsvertrag oder ein Auftrag zu Grunde liegen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010470
Dokumentnummer
JJR_19770308_OGH0002_0030OB00182_7600000_001