Rechtssatz RS0010592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010592
Geschäftszahl
7Ob655/80; 7Ob601/92; 4Ob192/13h
Entscheidungsdatum
17.12.2013
Rechtssatz
Keine Zuleitung von Immissionen i.S.d. § 364 Abs 2 ABGB, wenn die Schneemassen nicht vom Nachbargrund, sondern von den mit der Dienstbarkeit belasteten Teil der Grundstücke des Beklagten stammen. Außerdem ist nur die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen grundsätzlich unzulässig (Schneeräumung vom Servitutsweg).Keine Zuleitung von Immissionen i.S.d. Paragraph 364, Absatz 2, ABGB, wenn die Schneemassen nicht vom Nachbargrund, sondern von den mit der Dienstbarkeit belasteten Teil der Grundstücke des Beklagten stammen. Außerdem ist nur die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen grundsätzlich unzulässig (Schneeräumung vom Servitutsweg).
Entscheidungstexte
- 7 Ob 655/80
Entscheidungstext OGH 27.11.1980 7 Ob 655/80
- 7 Ob 601/92
Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 601/92
nur: Außerdem ist nur die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen grundsätzlich unzulässig. (T1)
- 4 Ob 192/13h
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 4 Ob 192/13h
Auch; nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010592
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014
Dokumentnummer
JJR_19801127_OGH0002_0070OB00655_8000000_001