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Rechtssatz RS0010601×

Rechtssatz RS0010601

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010601

Geschäftszahl

8Ob635/92

Entscheidungsdatum

29.10.1992

Rechtssatz

Beim Eindringen des roten Tennissands auf das Nachbargrundstück handelt es sich um eine dem Paragraph 364, Absatz eins, erster Satz ABGB zu unterstellende mittelbare Einwirkung, vergleichbar der Einwirkung durch Rauch oder Gase; für das Unterbleiben dieser Einwirkung muß also nur dann gesorgt werden, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt; es ist jedenfalls nicht üblich, daß z.B. Gartenmöbel von rotem Staub bedeckt und deshalb jeweils vor ihrer Benützung gereinigt werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 635/92
    Entscheidungstext OGH 29.10.1992 8 Ob 635/92
    Veröff: SZ 65/145

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010601

Dokumentnummer

JJR_19921029_OGH0002_0080OB00635_9200000_003