Rechtssatz RS0010712
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010712
Entscheidungsdatum
05.10.1976
Rechtssatz
Ist die Ausschachtung einer Baugrube für den Bestand des Nachbargebäudes gefährlich, und sind Sicherungsmaßnahmen nicht mit zumutbar und tragbar erscheinenden Kosten durchzuführen, darf der Bauführer den Auftrag nicht übernehmen und ausführen, da nicht dem Nachbarn die Tragung des Gefahren- und Schadenrisikos auferlegt werden darf, nur um dem Bauführer die erhöhten Kosten einer technisch möglichen, wirksamen Sicherung zu ersparen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0010712
Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0050OB00650_7600000_001