Rechtssatz RS0010720
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010720
Entscheidungsdatum
03.07.1979
Rechtssatz
Bei Veräußerung einer Liegenschaft entgegen einem unverbücherten und nur zwischen den Vertragsteilen wirksamen Veräußerungs- und Belastungsverbot ist der Verbotsberechtigte nicht nur auf Schadenersatzansprüche beschränkt, der Verbotsberechtigte kann auch zu der in seinem freien Willen stehenden Einwilligung zur Veräußerung nicht gezwungen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010720
Dokumentnummer
JJR_19790703_OGH0002_0050OB00618_7900000_001