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Rechtssatz RS0010744

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010744

Geschäftszahl

3Ob44/83

Entscheidungsdatum

23.03.1983

Rechtssatz

Ein Veräußerungsverbot umfaßt nicht auch ein Belastungsverbot, wenn in einem Kaufvertrag vereinbart ist, daß die der Versorgung des Verkäufers dienenden dinglich absichernden Rechte ( Leibrente, Versorgungsleistungen und Wohnrecht ) nicht nur durch das auf beiden Liegenschaften einzutragende Veräußerungsverbot, sondern auch durch die Einverleibung des Pfandrechtes für die Leibrentenforderung, der Reallast des Ausgedinges und der Dienstbarkeit des lebenlänglichen unentgeltlichen Wohnungsrechtes auf der Liegenschaft dinglich sichergestellt werden. Andernfalls wäre sonst eine doppelte Absicherung der Verkäuferrechte gegeben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 44/83
    Entscheidungstext OGH 23.03.1983 3 Ob 44/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0010744

Dokumentnummer

JJR_19830323_OGH0002_0030OB00044_8300000_001