Rechtssatz RS0011091
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011091
Entscheidungsdatum
13.05.1981
Rechtssatz
Der Bauführer, der den wesentlichen Teil seines Bauwerkes über einem bestehenden durch Aufstocken errichtet, während nur der Rest direkt auf der Grundfläche zu stehen kommt, erwirbt jedenfalls dann keinerlei Eigentum, wenn er nicht gemäß einer getroffenen Vereinbarung darauf vertrauen durfte, daß ihm auch das Eigentum an überbauten Altbestand zufallen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011091
Dokumentnummer
JJR_19810513_OGH0002_0060OB00810_8000000_001