Rechtssatz RS0011182
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011182
Geschäftszahl
3Ob140/81; 3Ob32/82
Entscheidungsdatum
09.06.1982
Rechtssatz
Besitzvermittlung durch Mieter, Pächter udgl nicht nur für die Erhaltung des Sachbesitzes des Vermieters udgl in Frage, sondern auch für eine neue Sachbesitzerwerbung ( Schey, Klang in Klang2 II, 80 f), wenn also zB der Vermieter die Sache, die er sofort vermietet, selbst erst erwerben muß und sie vom Verkäufer unmittelbar sofort an den Mieter ausliefern läßt ( hier: drittfinaziertes Leasing ).Besitzvermittlung durch Mieter, Pächter udgl nicht nur für die Erhaltung des Sachbesitzes des Vermieters udgl in Frage, sondern auch für eine neue Sachbesitzerwerbung ( Schey, Klang in Klang2 römisch zwei, 80 f), wenn also zB der Vermieter die Sache, die er sofort vermietet, selbst erst erwerben muß und sie vom Verkäufer unmittelbar sofort an den Mieter ausliefern läßt ( hier: drittfinaziertes Leasing ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011182
Dokumentnummer
JJR_19820428_OGH0002_0030OB00140_8100000_001