Rechtssatz RS0011239
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011239
Entscheidungsdatum
25.01.1979
Rechtssatz
Wiewohl Liegenschaftseigentum abgesehen von den im Gesetz besonders geregelten Fällen nur durch Verbücherung erworben werden kann, sind die Parteien bei der Regelung des Innenverhältnisses nicht gehindert den Begriff "außerbücherliches Eigentum" etwa im Sinne von Verfügungsmacht, wie sie sonst einem Eigentümer zukommt, zu verwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011239
Dokumentnummer
JJR_19790125_OGH0002_0080OB00588_7800000_001