Rechtssatz RS0011571
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011571
Entscheidungsdatum
04.03.1980
Rechtssatz
Die im § 477 ABGB enthaltenen Aufzählung der Grunddienstbarkeiten ist nur eine demonstrative. Mehrere der in dieser Gesetzesstelle genannten oder auch darin nicht genannten Grunddienstbarkeiten können in ihrer Gesamtheit ein landwirtschaftliche Nutzung des dienenden Gutes ergeben.Die im Paragraph 477, ABGB enthaltenen Aufzählung der Grunddienstbarkeiten ist nur eine demonstrative. Mehrere der in dieser Gesetzesstelle genannten oder auch darin nicht genannten Grunddienstbarkeiten können in ihrer Gesamtheit ein landwirtschaftliche Nutzung des dienenden Gutes ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011571
Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00600_7900000_004