Rechtssatz RS0011686
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011686
Entscheidungsdatum
11.05.1983
Rechtssatz
Wird während der Ersitzungszeit mit landwirtschaftlichen Fuhren 2 bis 3 X entlang der Grundgrenze über eine Wiese als dienende Liegenschaft gefahren, so reicht dies zum Zweck des Erwerbes eines unbeschränkten Fahrrechtes durch Ersitzung nicht aus. Das durch Ersitzung erworbene Recht entsteht nur in diesem ausgeübten Umfang.Wird während der Ersitzungszeit mit landwirtschaftlichen Fuhren 2 bis 3 römisch zehn entlang der Grundgrenze über eine Wiese als dienende Liegenschaft gefahren, so reicht dies zum Zweck des Erwerbes eines unbeschränkten Fahrrechtes durch Ersitzung nicht aus. Das durch Ersitzung erworbene Recht entsteht nur in diesem ausgeübten Umfang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011686
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012
Dokumentnummer
JJR_19830511_OGH0002_0030OB00523_8300000_001