Rechtssatz RS0011796
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011796
Entscheidungsdatum
29.10.1970
Rechtssatz
Erklärung der Erblasserin, wonach einem Legatar für die Dauer der Unmöglichkeit der Ausübung des Wohnungsrechtes der für die betreffende Wohnung vereinnahmte Mietzins inkl Steuern, Abgaben und Betriebskosten zu übermachen ist, erfaßt auch einen gegebenenfalls nach § 7 Abs 2 MG erhöhten Mietzins.Erklärung der Erblasserin, wonach einem Legatar für die Dauer der Unmöglichkeit der Ausübung des Wohnungsrechtes der für die betreffende Wohnung vereinnahmte Mietzins inkl Steuern, Abgaben und Betriebskosten zu übermachen ist, erfaßt auch einen gegebenenfalls nach Paragraph 7, Absatz 2, MG erhöhten Mietzins.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011796
Dokumentnummer
JJR_19701029_OGH0002_0010OB00254_7000000_001