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Rechtssatz RS0011802

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011802

Geschäftszahl

6Ob663/82

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Rechtssatz

Ein Fahrrecht gibt grundsätzlich nur die Befugnis, den dazu instandgesetzten - und daher erforderlichenfalls auch von Schnee geräumten - Weg ohne Gefahr und Beschwernisse zu befahren, nicht aber auch einen zufolge Schneelage bei normaler Fahrweise unbenützbar gewordenen Weg unter Anwendung außergewöhnlicher Fahrmanöver dennoch zu passieren. Daß sich die Berechtigten die grundsätzlich ihnen obliegende Schneeräumung vor der Neutrassierung des Weges öfter ersparten, als dies nun erwartet werden kann, ist keine beachtliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Wegbenützung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 663/82
    Entscheidungstext OGH 17.11.1982 6 Ob 663/82
    MietSlg 34057

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011802

Dokumentnummer

JJR_19821117_OGH0002_0060OB00663_8200000_001