Rechtssatz RS0011810
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011810
Entscheidungsdatum
17.11.1970
Rechtssatz
Abweisung eines KlBegehrens, das auf Feststellung des Rechtes, Fenster nach außen zu öffnen, gerichtet ist, schon deshalb, weil der Kl selbst - entsprechend den baubehördlichen Bestimmungen - vor 16 Jahren diese Fenster so umgebaut hat, daß sie nur nach innen zu öffnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011810
Dokumentnummer
JJR_19701117_OGH0002_0040OB00611_7000000_001