Rechtssatz RS0012060
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012060
Entscheidungsdatum
16.06.1983
Rechtssatz
Besteht die begehrte Leistung in der Unterlassung der Verhinderung bestimmter Handlungen des Klägers, nämlich des Einstellens des PKWs im Hof und des Befahrens ser Hoffläche zu diesem Zweck wird damit ein Duldungsanspruch geltend gemacht, der einen besonders charakterisierten Unterlassungsanspruch darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012060
Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0060OB00667_8200000_001